Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG

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1. Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Veranstaltungen in allen Geschäftsräumen des Unternehmens, einschließlich des Boos von Waldeckschen Hofs, dem Kochhaus und dem Weingut Disibodenberg Odernheim sowie für Veranstaltungen und Dienstleistungen der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG, die außerhalb der Geschäftsräume erbracht werden; weiterhin für die Vermietung von Zimmern und schließlich für alle weiteren in Zusammenhang mit Veranstaltung und Zimmervermietung stehenden Leistungen und Lieferungen der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG.


2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG zustande. Der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.


3. Zimmerbereitstellung, Übergabe, Rückgabe
Gebuchte Zimmer oder Veranstaltungsräume stehen dem Gast nur zur vereinbarten Zeit zur Verfügung.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, gebuchte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr bezogen werden. Geschieht dies nicht, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
Am Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm durch spätere Räumung entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des Zimmerpreises in Rechnung stellen. Der Kunde hat dem Service des Hauses eine Abreise nach 11.00 Uhr bis spätestens 22.00 Uhr am Vortag zu melden.
Raumänderungen bleiben der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG für den Gast zumutbar sind. Dies gilt insbesondere für Anlässe, die unter freiem Himmel geplant sind. Hier obliegt die Entscheidung über die Räumlichkeit der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG bis 24 Stunden vor der Veranstaltung.
Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung durch die Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG ausgeschlossen.


4. Stornoregelung
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Bei Stornierung einer Buchung von Gästezimmern und/oder Veranstaltungsräumen sind vom Gast grundsätzlich Stornierungsgebühren zu zahlen. Als Berechnungsgrundlage der Stornierungsgebühren gilt der vertraglich festgelegte Menüpreis und/oder der Zimmer-/Veranstaltungsraumpreis.
Bei Stornierung eines verbindlich reservierten Zimmers gelten die folgenden Regelungen:
- Bis 2 Wochen vor Anreisedatum entfallen die Stornierungsgebühren
- Bis 1 Woche vor Anreisedatum fallen
- 50% des vereinbarten Preises an.
- Unter 1 Woche vor Anreisedatum fallen 85% des vereinbarten Preises an.
- Bei Nicht-Anreise fallen 100% des vereinbarten Preises an
Bei einer Weitervermittlung der Zimmer entfallen jegliche Stornogebühren.
Bei Stornierung einer verbindlich reservierten Veranstaltung und/ oder eines gemieteten Veranstaltungsraumes gelten die folgenden Regelungen:
- Bis 12 Wochen vor Veranstaltungsdatum entfallen die Stornierungsgebühren
- Bis 8 Wochen vor Veranstaltungsdatum fallen 50% des vereinbarten Preises an.
- Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsdatum fallen 65% des vereinbarten Preises an.
- Unter 4 Wochen vor Veranstaltungsdatum fallen 85% des vereinbarten Preises an
Dem Gast steht jeweils der Nachweis frei, die ersparten Aufwendungen der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG seien im Einzelfall höher ausgefallen.


5. Mindestumsatz
Sofern vom Gast ein festgelegter Mindestumsatz erbracht wird, stellt die Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG ihm ihre Räumlichkeiten für die geplante Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung. Sollte der Mindestumsatz vom Gast nicht erreicht werden, wird ihm die Differenz zu diesem Mindestumsatz von der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG als Raummiete in Rechnung gestellt.
Folgende Staffelungen sind an den Wochenenden (freitags & samstags) von Mai bis Oktober vorgesehen:
Kino: 8000 EUR
Grotto / Bar : 2500 EUR
Restaurant: 4000,00 EUR
Café Meisentörtchen: 500,00 EUR


6. Servicepauschale
Ab 24.00 Uhr wird eine Servicepauschale von 42,00 EUR pro angefangene Stunde pro Mitarbeiter erhoben. Der Aufschlag bezieht sich auf die reine Servicezeit.


7. Anzahlung
Die Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG ist berechtigt, nach Vertragsschluss vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtleistungssumme zu verlangen.


8. Fälligkeit
Rechnungen der Meisenheimer Hof Gmbh & Co. KG sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.


9. Aufrechnung
Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG aufrechnen.


10. Rücktritt
Die Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- sie begründet Anlass zu der Annahme erhält, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG zuzurechnen ist;
- höhere Gewalt oder von der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen des Veranstalters oder Zwecks gebucht werden
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist
Das gesetzliche Rücktrittsrecht bleibt unberührt.


11. Informationspflicht, Mitteilung der Personenzahl
a) Gruppenanreisen
Um bei Zimmer- oder Gruppenbuchungen ab 10 Personen einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, stellt der Gast der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG spätestens 7 Tage vor Ankunft der Gruppe eine vollständige Namensliste zur Verfügung.
b) Seminare, Veranstaltungen und Feierlichkeiten
Die definitive Personenzahl als Berechnungsgrundlage muss der Gast bis 14 Tage vor der Veranstaltung in Textform mitteilen. Davon ausgehend gelten folgende Regelungen:
- Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG mitgeteilt werden und bedarf ihrer Zustimmung.
- Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
- Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die Meisenheimer Hof GmbH & Co KG berechtigt, die vereinbarten Preise neu zu berechnen sowie die bestätigten Räume zu ändern, es sei denn, dass dies dem Gast unzumutbar ist.


12. Datenschutz
Die Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG wird sämtliche persönliche Daten des Gastes, die dieser in Zusammenhang mit der Buchung oder seinem Aufenthalt angibt, lediglich zur Begründung und Durchführung des Vertrages verwenden und nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass dies zur Erfüllung des Vertrages unumgänglich ist. Des Weiteren werden die persönlichen Daten des Kunden nicht für Marktforschungszwecke verwendet.
Der Gast kann jederzeit der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung gegenüber der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG widersprechen. Telefonische Werbung durch die Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG erfolgt zudem nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Gastes.


13. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Gast darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten usw.) können die Vertragspartner darüber eine Ausnahmevereinbarung in Textform treffen. In diesen Fällen kann eine individuell festzulegende Service-Gebühr bzw. Gedeck- oder Korkgeld berechnet werden.


14. Haftung
Die Haftung der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.


15. Mitgebrachte Gegenstände, Dekoration
Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen in den Zimmern oder Veranstaltungsräumen ist ohne die vorherige Zustimmung der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG nicht gestattet. Die Benutzung von Wurfmaterialien jeglicher Art ist ebenfalls untersagt. Eine eventuell notwendige Versicherung von eingebrachten Gegenständen obliegt dem Gast. Sämtliches mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.


16. Mitbringen von Haustieren
Haustiere dürfen von den Gästen nur nach vorheriger Zustimmung und schriftlicher Vereinbarung der Hotelleitung und gegen Berechnung eines individuell vereinbarten Zuschlages mitgebracht werden.


17. Fundsachen
Fundsachen bzw. liegengebliebene/vergessene Gegenstände werden nur auf Anfrage und gegen Kostenerstattung nachgesandt. Das Hotel wird die Gegenstände für die Dauer von 3 Monaten aufbewahren.


18. Erfüllungs- und Zahlungsort
Erfüllung- und Zahlungsort ist der Sitz der Meisenheimer Hof GmbH & Co. KG.


19. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.